KfW Förderung
Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde. Des Weiteren müssen Sie:
- Eigentümer einer Wohnung oder eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten,
- Ersterwerber einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sein.
Jede Wohneinheit kann mit bis zu 18.750 Euro gefördert werden. Eine Wohneinheit ist dabei gekennzeichnet durch einen eigenen Zugang, eine Küche, eine Toilette sowie fließendes Wasser. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist flexibel möglich.
Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zur Erreichung des Standards eines KfW-Effizienzhauses führen. Dabei handelt es sich um einen technischen Standard, bei der über unterschiedliche Zahlenwerte ermittelt wird, wie hoch der Jahresprimärenergieverbrauch im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist. Je niedriger der Verbrauch, desto besser ist die Energieeffizienz. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Typ des Energieeffizienzhauses.
KfW-Effizienshaus-Typ | Höhe des Zuschusses |
---|---|
KfW-Effizienzhaus 55 | 25,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 18.750 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 70 | 20,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 15.000 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 85 | 15,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 11.250 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 100 | 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 9.375 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus 115 | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit |
Einzelmaßnahmen | 10,0 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit |
Wenn Sie nicht den Standard eines KfW-Effizienzhauses anstreben, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert. Dazu zählen:
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Darüber hinaus werden Baunebenkosten (z. B. Architekten- und Ingenieursleistungen), Wiederherstellungskosten (z.B. Verputzen der Außenwanddämmung) sowie Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert.
Im Rahmen des KfW-Effizienzhauskonzepts liegt ein besonderer Fokus auf der Minimierung von Wärmebrücken und der Erbringung von Gebäudeluftdichtheit. Zu den zentralen Maßnahmen zählen in diesem Zusammenhang die energetische Erneuerung von Fenstern und Türen. Sowohl für Fenster als auch für Türen gelten technische Mindestanforderungen, um förderfähig zu sein. Die folgenden Höchstwerte für Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenster und Türen sind einzuhalten:
Bauteil | Maximaler Uw |
---|---|
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Mehrscheibenisolierverglasung | 0,95 |
Barrierearme Fenster, Balkon- und Terrassentüren | 1,1 |
Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern sowie Fenster mit Sonderverglasung | 1,3 |
Dachflächenfenster | 1,0 |
Austausch von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz | 1,41 |
Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz | 1,6 |
Hauseingangstüren (Außentüren beheizter Räume) | 1,3 |
1= bei echten glasteilenden Sprossen gilt ein um 0,2 W/m2K erhöhter Anforderungswert -> 1,6 W/m2K
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